Waldbrandgefahr: Verbot des Feuerentzündens

Aushängezeitraum: 28.04.2026 - 12.05.2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Landeck eine Waldbrandverordnung erlassen. Offenes Feuer, das Rauchen im Wald sowie jede Tätigkeit, die Funkenflug verursachen kann, sind derzeit streng untersagt.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, diese Vorgaben einzuhalten. Schon kleine Unachtsamkeiten können große Schäden verursachen.

Erläuternde Bemerkungen zum Download: EB Verordnung Waldbrandgefahr[1].pdf herunterladen (0.15 MB)

Waldbrandgefahr: Verbot des Feuerentzündens (184 KB) - .PDF

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