
Bild von silverkblack / Unsplash
Mit 1. Jänner 2026 wurden die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension verschärft. Außerdem wurde eine Teilpension eigeüfhrt, bei der eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit zulässig ist. Über die verschiedenen Optionen und mögliche Auswirkungen auf Ihre Pension informiert eine AK Expertin.
Anmeldung unter 0800/22 55 22 - 3434 oder landeck@ak-tirol.com