Ortspolizeiliche Verordnungen in der Gemeinde Fiss

Veröffentlichungsdatum20.12.2024Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde

Liebe Fisserinnen und Fisser, 

Liebe Gäste und Mitarbeiter, 

unsere Gemeinde ist bekannt für ihre Gemeinschaft, ihren Zusammenhalt und die angenehme Atmosphäre, die sowohl von Bewohnern als auch von unseren Gästen geschätzt wird. Um dieses positive Umfeld auch in Zukunft zu bewahren, möchten wir euch über zwei neue Verordnungen informieren, die ab diesem Winter in Kraft treten. Durch Weiterentwicklung und klare Standards fördern wir mit diesen neuen Verordnungen den Qualitätstourismus.

Mehr Kompetenz für das Gemeindewachorgan

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, unserem Gemeindewachorgan (Ortspolizei) erweiterte Befugnisse zu erteilen. Dies geschieht mit dem Ziel, den öffentlichen Raum sauber, sicher und respektvoll zu halten. Insbesondere geht es dabei um den Umgang mit unsittlichem Verhalten wie das öffentliche Urinieren oder ähnliches Fehlverhalten.

Welche Verordnungen treten in Kraft?

  1. Verordnung gegen Verletzung des öffentlichen Anstands: Mit dieser Verordnung soll bewirkt werden, dass unsittliches Verhalten, wie öffentliches Urinieren oder ähnliche Vergehen, konsequent unterbunden wird, um die Sauberkeit und Würde der öffentlichen Räume zu bewahren: Ortspolizeiliche Verordnung Anstandsverletzung (0.22 MB)
  2. Verordnung gegen störenden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit: Diese Verordnung zielt darauf ab, öffentliche Plätze frei von exzessivem und störendem Alkoholkonsum zu halten, um die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu sichern: Ortspolizeiliche Verordnung Alkoholverbot (0.22 MB)

Was ändert sich konkret?

  1. Schnelleres und gezielteres Handeln: Das Wachorgan erhält die Möglichkeit, direkt einzuschreiten, wenn derartige Verstöße beobachtet werden.
  2. Präventive Wirkung: Durch den präsenten Einsatz des Gemeindewachorgans soll ein klareres Bewusstsein für gegenseitigen Respekt im öffentlichen Raum geschaffen werden.

Wo gelten die neuen Verordnungen? 

Beschilderung Ortspolizeiliche Verordnung

Der Geltungsbereich der Verordnungen ist durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

Lageplan zum Download: Lageplan Ortspolizeiliche Verordnung (1.12 MB)

Warum sind diese Maßnahmen wichtig?

Unsere Gemeinde soll für alle ein Ort des Wohlbefindens bleiben. Niemand möchte öffentliche Plätze meiden, weil diese verunreinigt oder von unangemessenem Verhalten geprägt sind.

Unsere Unternehmer und Betriebe bitten wir, ihre Mitarbeiter über die geltenden Regelungen zu informieren.

Bei Fragen oder Unklarheiten könnt ihr euch jederzeit an das Gemeindeamt wenden.

Wir danken euch für eure Unterstützung und euer Verständnis für diese Maßnahmen.

Wir wünschen euch eine erfolgreiche Wintersaison!