Neue Regeln für E-Mopeds

Veröffentlichungsdatum20.08.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde
E-Moped

Sogenannte "E-Mopeds" - also E-Bikes ohne Tretunterstützung mit max. 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und max. 250 Watt Nenndauerleistung - sind derzeit noch Fahrrädern gleichgestellt. 

Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds: Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend. Wer sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, sollte die nötigen Schritte frühzeitig einleiten. 

Weitere Informationen im PDF.