Das Befahren aller Straßen im Ortsgebiet von Fiss, mit Ausnahme der L19 Serfauser Straße, ist für Fahrzeuge vom Montag der ersten Dezemberwoche bis zu dem auf das Osterwochenende folgenden Samstag des darauffolgenden Jahres sowie vom Samstag des letzten Juniwochenendes bis zum Samstag des zweiten Septemberwochenendes jeweils in der Zeit von 23.00 Uhr bis 09.00 Uhr verboten.
Ausgenommen davon sind Fahrten von in Fiss, den Fisser Höfen oder den Telfeshöfen wohnhaften oder beherbergten Personen in das oder aus dem Ortsgebiet auf dem kürzesten Weg und Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes und des
Personentransportgewerbes.
Alle MitarbeiterInnen, die nicht im Ort wohnhaft sind und nach 23:00 Uhr den Ort verlassen, benötigen eine Fahrberechtigung. Wir bitten um Bekanntgabe der betreffenden Personendaten, sowie deren Fahrzeuge (Marke, Farbe, Nummernschild) in der Servicezone des Gemeindeamtes Fiss. Besuchern, die aufgrund des Nachtfahrverbotes nach 23.00 Uhr nicht mehr in den Ort hineinfahren dürfen, stehen am Ortsrand von Fiss Parkplätze zur Verfügung!